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Avatar von portability
  • portability

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2004

Falls das spätere Geschlecht eines Kleinkindes

noch gar nicht feststeht kann es auch keine geschlechtlich diskriminierende Gesetze zum Abschneiden von Genitalteilen geben.
Oder kann eine Frau später wegen §226a StGB klagen, weil sie als angeblicher Jungen genitalreduziert wurde?
Die Verjährungsfrist beginnt ja im weiblichen Fall mit dem 21. Lebensjahr und dann noch mal 20 Jahre.

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