Der Begriff "Armut" bezeichnet einen peronenbezogenen Mangelzustand, der verdeckt, warum der Mangel existiert.
In einem Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaat, wo über die Grundsicherung in einem Akt der Zuweisung staatlich (geschöpften) Geldes den einkommenslosen Menschen die Mittel in die Hand gegeben werden, die sog. "Armut" also letztlich Ergebnis des staatlichen Aktes ist, sollte lieber von "finanzieller (staatlicher) Diskriminierung" gesprochen werden, um sprachlich exakt und logisch korrekt zu bleiben und das richtige Framing in den Köpfen anzustossen.
Kleines Beispiel:
Wenn staatlicherseits aus dem Regelsatz der Grundsicherung das abendliche Glas Bier oder die Zigarette nach dem Essen herausgerechnet wird, betreibt der Staat unter der Konstruktion "Gesundheitsvorsorge" eine bewusst gewollte Unterdeckung der Grundsicherung.
Hier wird auch ein staatlich erzieherischer Duktus deutlich, wie er mindestens schon seit Kaiser Wilhelm kontinuierlich in der staatlichen Sozialpolitik existiert. Schaut man sich einmal alte Gesetzeswerke an, wird das deutlich.
MfG