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Avatar von augu13j
  • augu13j, Gunther Aulepp

457 Beiträge seit 24.11.2013

Ob das jeder Vermieter kann ?

"Der Einbau von Wärmepumpen soll nur dann über die Modernisierungsumlage auf die Mieten aufgeschlagen werden dürfen, wenn die Wärmepumpe einen Wirkungsgrad von mindestens 2,5 erreicht, "
Und diesen Wirkungsgrad kann man genau vorhersagen ? Mit Hilfe des Hundertjährigen Kalenders soll also ermittelt werden , wie kalt der Winter wird , bzw. wieviel Heizgradtage
jedes künftige Jahr wahrscheinlich hat => AZ der WP => Anteil der Modernisierungsumlage um den die Mieter erhöht werden darf.

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