tin_duck schrieb am 20.04.2023 15:54:
Silece schrieb am 15.03.2023 15:23:
Bei Tiefensonde, wenn das die sind, die ich meine, muss man bei uns das Wasserwirtschaftsamt fragen (wegen der 30m Bohrung), und die sagen wohl inzwischen meist "Nein", weil das Wasser/der Boden zu sehr runtergekühlt wird.
Eigentlich ist das kein Problem, solange man die Grundstücksgrenzenabstände einhält. Wir haben 2 x 60 m installiert mit 3 m Abstand zum Nachbarn, ging glatt durch, die Genehmigung.
Im Reihenhaus könnte es knapp werden mit dem Abstand, aber in freier Bebauung oder bei größeren Mehrfamilienhäusern geht das problemlos.Inzwischen werden aber lieber Luftwärmepumpen vertickt, weil weniger Aufwand, der Brunnenbohrer hat eh keine Termine frei und man merkt ja erst ein paar Jahre später, dass das Konzept nicht wirklich taugt bzw. eben weniger einspart als gedacht.
Also bei uns in der Siedlung sind es 250qm Briefmarken :) (Das passt auch im Normalfall, ich steh nicht so auf Rasenmähen, und Spielplätze haben wir zwei ums Eck)
Mein "Andere-Hälfte-Nachbar" hat seit ein paar Jahren eine Luft-Wärmepumpe.
Wasser geht nicht, wegen der Größe, und Brunnenbohren mag das WaWi-Amt nicht.
Er hatte vorher (Häuser aus den 80ern) eine Strom-Heizung (im Endeffekt einen Steinblock im Keller, der Nachts aufgeheizt wurde, und Tagsüber die Wärme abgegeben hat. Er sagt die WP spart ihm viel Geld.
Diese 3m zur Grundstücksgrenze... müssen die zu jeder Außengrenze, oder nur zu Menschen?
Weil zur Straße hat er keine 3m.
Und die Lautstärke... je nachdem wie der Wind da reinbläst (und das Mitsubishi-Gerät hat wohl häufiger solche Probleme) wird es schon laut.
Ist das wie bei den KFZ-Verbräuchen ein "gesundgerechneter Wert", oder sind da echte dB ausschlaggebend?
(Es stört mich nicht, aber wenn dann alle 20 Nachbarn so ein Ding haben...)