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Avatar von stefano2050
  • stefano2050

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2006

Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.

Es wurden nur bestimmte alte ineffiziente Kesselarten verboten und die müssen dazu über 30 Jahre alt sein für die Verbesserungspflicht.

Niedrigtemperaturkessel und Brennwertkessel, egal wie alt, sind davon nicht betroffen.

Neu dürfen nur noch Brennwertkessel installiert werden.
Heizwertgeräte sind nur noch bei Gasetagenheizungen in Hochhäusern erlaubt.

Bei guter Wärmedämmung ist da der Verbrauch so gering, dass eine Wärmepumpe hier nur als Zentralheizung lohnt.

Was ist nun zu tun?
Der Schwerpunkt sollte auf Sanierung mit Wärmedämmung am besten auf Niveau Passivhausstandard liegen.
Passivhausstandard im Neubau bedeutet auch nur wenig zusätzlichen Verbrauch des Gebäudebestandes.

Ein Austausch der Heizung ist dann oft auch nicht nötig, weil bei 50 bis 80% weniger Verbrauch auch die Heizung oft nur weniger läuft.
Die Leistung für Warmwasser ist da oft noch gleich nötig.

Mit dieser Sanierung sind bei Wechsel der Heizung erheblich kleinere Wärmepumpen nötig mit erheblich geringerer Anschlussleistung.
Heizölheizungen sollten in der Umrüstung zu Wärmepumpen nicht forciert werden die nächsten Jahre.

Knappes Erdgas und schmutzige Kohle sollen ja nicht mehr in Kraftwerken verfeuert werden nur um gut verfügbares Heizöl zu ersetzen.

Fazit: Wim-Thoelke-Klon Habeck hat leider mit seiner Trümmertruppe im Bundeswirtschaftsministerium keinen guten Plan seit 15 Monaten.

Die unausgegorenen Vorschläge sind schon erstaunlich für Grüne, die 16 Jahre auf Regierungsbeteiligung warteten.

Das Gebäudeenergiegesetz wurde nicht positiv modifiziert zum Beispiel zu Kfw 55 oder besser KfW 40 im Neubau als Mindeststandard.
Die Förderung wurde nicht auf Passivhausstandard in Sanierung und Neubau konzentriert.

Schaut man sich das bei Lebenszykluskosten bei Gebäuden an, ist das Jammern zu bester Sanierung mehr als verstörend.

Was hilft noch in Zukunft:
Heizöl- und Erdgassteuer für den privaten Verbrauch muss natürlich steigen auf Dieselniveau von 5 Cent pro kWh mit sozialem Ausgleich an anderer Stelle.

Kerosinsteuer von 50 Cent pro Liter hilft auch für mehr Effizienz im Flugverkehr.
Das kann man auch als variable Flugsicherheitsgebühr verpacken.

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