Wenn die Vermögen enteignet werden, hat Euroclear dabei kein Mitspracherecht, d.h. daß Klagen gegen Euroclear ins Leere laufen sollten, weil Euroclear nicht beteiligt war. Klagen im Ausland müßten sich gegen die Länder richten, die die Enteignung umgesetzt haben. Dann droht Euroclear aber keine Pleite.
Natürlich kann man auch Unschuldige verklagen und verurteilen, aber das kann man auch so tun, ohne jeden Anlaß.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.03.2024 08:50).