Soweit ich das verstanden habe, muss die Entscheidung, "wir enteignen" oder "wir enteignen nicht" durch die jeweiligen Nationalstaaten getroffen werden, auf deren Hoheitsgebiet das eingefrorene russische Nationalbankvermögen liegt. Also sind zunächst die Regierungen Deutschlands, Frankreichs Belgiens etc. gefordert, mit diesem völkerrechtswidrigen Schritt die Situation zu eskalieren. Die EU- Kommission hat hier gar nichts zu melden. Die russischen Gegenreaktionen würden sich dann auch gegen die ausländischen Vermögensmittel dieser Staaten richten, an welche die Russen herankommen.