vantast64 schrieb am 04.09.2022 11:41:
Das Gutachten des Bundestages beweist die Verfassungswidrigkeit des RBStV, das Gutachten des Finanzministeriums zeigt freiheitliche Lösungen auf, warum hat man sich für die brutale Lösung entschieden?
Das sind Fake News. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, daß der von Prof. Paul Kirchhof entworfene Rundfunkgebührenstaatsvertrag verfassungskonform ist.
selbst Dr.Goebbels zwang niemandem zum Rundfunkteilnehmer, da mußte erst ein kaputtes und unterwürfiges Verfassungsgericht kommen.
Die Rundfunkgebühr wurde in der Weimarer Republik einführt. Im Jahre 1923 betrug der Jahresbeitrag 350 Milliarden Mark für jeden Rundfunkteilnehmer.
Der jetzt gültige Rundfunkbeitrag ist eine Haushaltsabgabe, die vor allem der Vereinfachung der Verwaltung dient. Goebbels war Propagandaminister und hatte kein Interesse an einer Verbesserung der Verwaltung. Dieses Ziel wurde erst von den Landesregierungen der BRD vorgegeben, die eine effizientere Finanzierung des Rundfunks anstrebten.