Transdata schrieb am 03.09.2022 10:23:
"verfassungsrechtlich garantierten Einkommens- und Rentenbezüge"
Kann das jemand erklären?
Von welcher Verfassung leiten sich Rentenansprüche für den ÖR ab?
Das ist einfach nur Unsinn.
Weder das Grundgesetz noch die Landesverfassungen garantieren überhöhte Einkommen und Altersbezüge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Es mag wohl sein, dass die Altersbezüge früherer Mitarbeiter nicht ohne weiteres rückwirkend gekürzt werden können. Daraus folgt aber keineswegs, dass man gegenwärtige Mitarbeiter weiterhin überversorgen muss.