wenn sie nicht am täglichen Mord & Totschlag teilnehmen wollen, aus ethischen Gründen der Rundfunk meiden.
Die Privaten unterliegen auch Artikel 5 GG und dürfen niemanden bedrohen, verhaften lassen, der sie meidet.
Das Gutachten des Bundestages beweist die Verfassungswidrigkeit des RBStV, das Gutachten des Finanzministeriums zeigt freiheitliche Lösungen auf, warum hat man sich für die brutale Lösung entschieden?
Weil sie mehr Kohle bringt- selbst Dr.Goebbels zwang niemandem zum Rundfunkteilnehmer, da mußte erst ein kaputtes und unterwürfiges Verfassungsgericht kommen.