Und Herr Suchsland das nicht ernst meint.
Tatsache ist nämlich, dass absolut nichts mehr die Zwangsabgabe namentlich Rundfunkgebühren rechtfertigt.
Weder die Qualität, noch die Neutralität, noch der Bildungsauftrag oder Kultur rechtfertigen eine Zwangsgebühr. Denn für all das steht der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht mehr!
Vielmehr wäre der öffentlich rechtliche Rundfunk bei Wegfall der Zwangsgebühren sehr viel stärker motiviert sich zu verändern und zu modernisieren. Schafft er das nicht, gehört er vollkommen zu Recht abgewickelt.