Es mag wohl sein, dass die Altersbezüge früherer Mitarbeiter nicht ohne weiteres rückwirkend gekürzt werden können.
Für sowas gibts den Gesetzgeber, der hat für "alle anderen" doch auch die Rentenbezüge von über 60 auf unter 50% gekürzt.
Es mag wohl sein, dass die Altersbezüge früherer Mitarbeiter nicht ohne weiteres rückwirkend gekürzt werden können.
Für sowas gibts den Gesetzgeber, der hat für "alle anderen" doch auch die Rentenbezüge von über 60 auf unter 50% gekürzt.