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Avatar von johndoe19
  • johndoe19

497 Beiträge seit 02.02.2017

Re: Verfassungsrechtliche Bezüge

Das hat der Autor sich schlicht ausgedacht.

Es stimmt, dass die Bezüge aus der gesetzlichen RV nicht kürzbar sind und es stimmt, dass die Ruhegehälter (sofern sie den Firmenrenten gleichgestellt und die AG Mitglied des Pensionssicherungsvereins sind) insofern nicht reduzierbar sind, als dass bei der Pleite des AG der Pensionssicherungsverein einspringt.

Das hat aber nichts mit den Gehältern/Einkünften der aktiven Mitarbeiter zu tun. Wenn der AG die kürzen muss (z.B. weil seine Einnahmen wegbrechen), dann werden die MA das akzeptieren oder in die Arbeitslosigkeit gehen müssen.

Übrigens: Die Mitarbeiter des ÖR sind keine Beamten und haben deshalb auch keinen Anspruch auf ewige Alimentation durch ihre AG.

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