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  • ondori

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2012

Re: Netzgebühren --> dagegen klagen!

Bernd Freimann schrieb am 28.04.2024 18:57:

Seit Jahrzehnten stehen auf der Rechnung Netzentgelde. Diese wurden nur nicht investiert, sondern als Gewinn an die Eigner ausgeschüttet. Vor einigen Jahren gab es mal Berichte darüber. Auch nun scheint es mir nur darum zu gehen, die Gewinne für Energieversorger, Netzbetreiber und viele andere zu garantieren. Irgendeine Kontrolle, was mit den Geldern passiert, scheint es nicht zu geben. So zahlen die Stromkunden auch für Strom der nicht eingespeist wird - ein Irrsinn!

So ist es!
Irgendwann hat jeder Versorger die Zähler gekauft und dafür ein paar Mark auf den Tisch gelegt.
Und dann hat er sich für seine irrsinnig hohen Beschaffungskosten an seinen Kunden über Jahrzehnte gütlich getan, indem er sie über Entgelte abgezockt hat!
Der Zähler hat sich also zigtausendfach amortisiert!

Gab es nicht ein höchstrichterliches Urteil, nach dem eine Bank die Kreditwürdigkeit von Kunden auf eigene Kosten prüfen soll und diese nicht etwa auf die Kunden "umlegen" darf?

Beim Stromzähler sehe ich eine vergleichbare Rechtslage: Es handelt sich dabei um eine Maßnahme zum Ermitteln des Betrages, der die Stromrechnung "zieren" soll!

--> wer strengt den ersten Musterprozeß an?

ich bin- fast - sicher, welches Urteil dazu vom Verfassungsgericht ab dem Jahr 2050 zu erwarten ist. Dann bin ich allerdings bereits ein ausgewiesener Experte für die Unterseite von Radieschen...

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