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  • Pseu.Donym

445 Beiträge seit 10.01.2023

Re: selbst die Ukraine

Re: selbst die Ukraine

Pseu.Donym schrieb am 18.02.2023 14:23:

Und unsere alte Alice will die Ukrainerinnen wissentlich den Vergewaltigungen durch die Russen aussetzen: https://www.heise.de/forum/p-42298945/

Du unterstellst Alice Schwarzer hier ganz offen eine Beteiligung an und Billigung von Verbrechen? Ist das denn nicht mehr strafrechtlich relevant?

Sämtliche Vergewaltigungen in der Ukraine werden derzeit noch von der UN untersucht. Solange keine offizielle Bestätigung und Verurteilung derselben vorliegt, sind diese Straftaten noch nicht bezugsfähig. Der Angriff auf die Ukraine wurde bereits als Verbrechen bestätigt.

Jura ist nicht so Ihr Ding, hm?

Jurist bin ich mit 2 Semestern Grundlagen Recht natürlich nicht. Aber wenigstens den Bodensatz habe ich mal erklärt bekommen. Das Vorwerfen von Straftaten ist unabhängig davon, ob diese auch begangen wurden, da es ehrverletzend und geeignet ist, die öffentliche Meinung herab zusetzen, strafrechtlich relevant. In jedem Fall scheinen einige Ihre Behauptungen hier im Forum Beleidigung nach §185 StGB zu erfüllen.

Sie behaupten, dass Alice Schwarzer wissentlich Ukrainerinnen Vergewaltigungen aussetzen will. Das stellt warscheinlich eine Straftat nach § 164 StGB (falsche Verdächtigung) oder eben §186 StGB (üble Nachrede), nach Feststellung des Wissens auch § 187 StGB (Verleumdung) dar. Dabei steht Ihr Absicht zur Frage und es wird ex-post beurteilt.

Möglicher Weise liegt es an Ihrer Unwissenheit, die Sie ja immer wieder zur Schau tragen. Denn im § 187 StGB steht dazu: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen [...]"

Da scheinen Sie in Ihren Artikeln immer mal wieder den Bezug zur Realität zu verlieren. Trotzdem möchte ich Sie bitten, auf den Boden der Tatsachen zurück zukehren und Ihre Entgleisungen zu unterlassen. Denn zusätzlich kommt, wenn man wie Sie, öfter gegen eine Person unbegründet Hasstiraden lostritt, der Begriff des Mobbings ins Spiel, was man daran erkennen könnte, dass Sie Ihre Aussagen nicht zurück genommen haben. Das, was Sie hier behaupten, scheint eben nicht mehr durch das Rechtsgut der freien Meinung gedeckt.

Realität ist nicht so Ihr Ding, hm?

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