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  • plausibel

mehr als 1000 Beiträge seit 05.11.2018

Nein. Es macht für die Frage, ob man ...

... von Unterstützung reden kann, keinen Unterschied.

Nur würde man es bspw. im Strafrecht bei der Unterstützung des Täters - je nach Art der Unterstützung - Beihilfe oder Mittäterschaft nennen und bei der Unterstützung des Opfers Nothilfe.

Um entscheiden zu können, ob jemand Gehilfe, Mittäter oder Helfer in der Not ist, darf man übrigens den Betrachtungszeitraum nicht willkürlich wählen oder gar absichtlich zu weit nach hinten verlagern. Ansonsten würde - Sie erraten es sicher selbst - der Helfer in der Not oftmals als Täter verurteilt.

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