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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: Wo im Artikel 51 hast du das herausgelesen oder hereingelesen?

_v_ schrieb am 02.11.2022 18:29:

LeJoker schrieb am 02.11.2022 17:49:

Wegen Art51 der UN Charta.
Kiew hat gerufen und eben nicht den Iran oder Russland.
Die USA könnte sogar Predator Drohnen liefern und es wäre legal. Iran hingegen darf den Aggressor nicht beliefern. Eigentlich ganz einfach

Artikel 51

Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.

Da steht nichts von Liefern, auch nichts von Iran und nichts von Drohnen.
Woraus leitest du dein Verbot ab?
Oder wolltest du und nur übertölpeln?

Präambel (der UN-Charta)

Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen,
...
Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, daß Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird,

Artikel 2
...
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

https://unric.org/de/charta/

Russland verstößt gegen die UN-Charta und jedes Land, das den Angriffskrieg unterstützt (z.B. Waffenlieferungen) macht sich der Komplizenschaft schuldig.

Hingegen darf der Verteidiger gemäß Völkerrecht mit allen Mitteln unterstützt werden, wie Sie selbst mit der Zitierung des Artikels 51 freundlicherweise darlegten.

Ich denke das Verbot von Waffenlieferungen an einen Aggressor sollten auch Tölpel in den Ausführungen der UN-Charta erkennen.

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