Noch mal extra für dich:
Welcher Teil des Art. 51 untermauert das vom VP behauptete?
Es geht nicht darum, ob die Behauptung richtig oder falsch ist, sondern ob die Quelle = Art. 51 Unfug ist.
Daraus liesse sich auf die Seriosität des Behaupters schliessen.
Auf die Seriosität des vorschnell Partei ergreifenden übrigens auch.