Wenn Kinderarbeit in den Lieferketten nicht sicher ausgeschlossen werden soll, stellt sich die Frage, warum sollen Kinder in Deutschland nicht mehr zum Lebensunterhalt ihrer Familien beitragen dürfen, wenn der Verdienst der Eltern nur den gesetzlichen Mindestlohn erreicht.
Sauber! Wenn man Kinderarbeit in den Armutsländern „nicht sicher ausschließen“ kann, dann spricht das -nicht etwa für mehr Aufwand, um diese Kinderarbeit schnellstens abzuschaffen, sondern - so meint wohl der Autor des Artikels,- sehr stark dafür, dass „ Kinder in Deutschland … zum Lebensunterhalt ihrer Familien beitragen….., wenn der Verdienst der Eltern nur den gesetzlichen Mindestlohn erreicht“!
Glänzende Idee, mit armseliger Kinderarbeit anderswo für Kinderarbeit in Deutschland zu plädieren!
Wo der staatlich verordnete Mindestlohn der Niedriglöhnerklasse ein Armutszeugnis ihrer mangelnden Eigeninitiative( hieß früher mal Klassenbewußtsein) , - heutzutage lassen sie sich den ArmutsMindestlohn staatlich verordnen, anstatt sich selbst eine gescheite Lohnhöhe, von der man leben kann zu erstreiten, - ausstellt, soll Kinderarbeit laut dem Autor die staatlich verordnete Armut nun um Kinderarmut (keine Ausbildung, kein Lernen, weniger Freizeit usw. durch Kinderarbeitszeit) ergänzen! Bravo!