Ansicht umschalten
Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Geheimwaffe Strack- Zimmermann

... Person, die man offiziell als Kriegstreiberin bezeichnen darf?

Das ist eine eigenwillige Interpretation. In zwei von den tausenden von Verfahren (etwa 250 pro Monat), die Strack-Zimmermann wegen Beleidigung anstrengt, sah das Gericht die Bezeichnung "Kriegstreiberin" und "Faschistin" als durch die Meinungsfreiheit gedeckt an. Das ist überhaupt keine Aussage über den Wahrheitsgehalt - das prüft das Gericht nicht. Die Gerichte urteilen auch keineswegs einheitlich gegen S-Z, vom Landgericht Mainz bekam sie z.B. für die Bezeichnung "widerliche korrupte Kriegstreiberin" ein Schmerzensgeld von 200 Euro zugesprochen. Es kommt eben immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Aussage "man dürfe sie offiziell als Kriegstreiberin bezeichnen" ist jedenfalls falsch - so eine "offizielle" Freigabe kann ein Landgericht nicht aussprechen.

S-Z ist mittlerweile ins Europaparlament gewechselt und tritt bei der Bundestagswahl nicht an.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten