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  • masltov

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2001

Die Munic Re kann eine Impf“pflicht“ ganz alleine durchsetzen

Die Munich Re kann morgen hingehen und die Rückdeckung für Betriebsunterbrechungsversicherungen aufkündigen. Versicherungen könnten dann, nach neuen Bedingungen der Munich Re nur noch Betriebe, die Einlasskontrollen bzw. eine strikt Einlassverweigerung für Ungeimpfte haben, versichern. Damit ist dann m.E. das Thema auch ohne staatliche Impfpflicht gelaufen.

Dann wird man zwar öffentliche Institutionen weiterhin ungeimpft betreten können. Restaurants, Kinos, privat betriebene Sportstadien (auch bei Konzerten), Clubs, große Betriebe wie z.B. Kliniken oder Seniorenresidenzen usw. werden aber schlicht das Risiko nicht tragen können. Eine Infektionskette könnte zu ihnen zurückverfolgt werden können. Behörden könnten eine Betriebsschließung bis zum Nachweis eine aufwändigen Sonderreinigung verlangen. Wenn diese Fälle dann in den Betriebsunterbrechungsversicherungen ausgeschlossen sind, ist das Risiko für die genannten Betreiber wirtschaftlich schlicht nicht tragbar und schlimmer, das mutwillige Eingehen diese Risiken vermutlich auch rechtlich nicht zumutbar.

Es wird so m.E. nicht nur zu einer verpflichtenden Impfung sondern zu eine Impf-Nachweispflicht beim Betreten vieler o.g. „privater“ Veranstaltungen kommen. Es wird wenige Ausnahmen geben, für Gruppen von Menschen, die aus physischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Auch diese Ausnahmen werden wahrscheinlich erst eingeklagt werden müssen. Das ist meine Prognose.

masltov

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.12.2020 10:24).

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