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  • von-wegen-KB

438 Beiträge seit 15.11.2021

Für eine Impfpflicht muss der Rechtsstaat wie wir ihn kennen abgeschafft werden

Eine Impfpflicht würde zwangsläufig zu Verfassungsklagen derjenigen führen, die diese Impfung ablehnen. Artikel 2 GG, der die körperliche Unversehrtheit garantiert ist vor allem ein Artikel zum Schutz des Individuums gegenüber dem Staat und staatlichen Eingriffen.

Da die Nebenwirkungen der m-RNA Genimpfungen jedes bisher gekannte Maß an Nebenwirkungen von Impfungen weit übersteigt*, dürfte schon dieser Einwand eine allgemeine Impfpflicht in Frage stellen.

Weiterhin wäre zu begründen, warum diese Impfung ein geignetes, verhältnismäßiges und das mildeste Mittel ist, das zur Wahl steht. Nachdem es nun Medikamente zur erfolgreichen Verhinderung schwerer Verläufe gibt und die Situation durch die Impfung von ca.70% der Bevölkerung nicht besser, sondern noch schlimmer ist als zu der Zeit, da 100% ungeimpft waren, dürfte eine solche Begründung schwer werden.

Natürlich muss man bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht politisch besetzt wurde mit einem Merkel treuen Rechtsanwalt, der niemals das Richteramt ausgeübt hat und auch kein Verfassungsrechtler ist. Doch ob der in der Lage ist, Artikel 2GG so zu verbiegen, das wird sich zeigen. Für eine Grundgesetzänderung brauchte es bisher immer noch eine 2/3 Mehrheit, wobei eine Änderung von Art.2 GG ein schon ungeheuerlicher Vorgang in unserem Staat wäre.

Meines Erachtens ist auch die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht Teil der Panikstrategie, die von der Regierung seit Beginn betrieben wurde.** Man will den Impfzwang und die Impfnötigung maximal steigern, auch indem man unseriöse Szenarien in den Raum stellt, auch wenn man damit explizit schon gegen Wertenormen der EU verstößt. ***

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* https://report24.news/who-bestaetigt-offiziell-covid-impfung-ist-gefaehrlich-wie-keine-andere/

** https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/schockwirkung-erzielen-wie-ein-germanistik-doktorand-und-mao-bewunderer-aus-lausanne-zum-corona-berater-der-deutschen-regierung-wurde-ld.2105084

*** Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht
vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht- Impfwunsch diskriminiert wird

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