Das Grundgesetz muß nicht geändert werden. Nur weil es immer wieder behauptet wird, sind Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie noch lange nicht grundgesetzwidrig.
Auch Grundrechte können sich immer wieder mal gegenseitig in die Quere kommen. Bei vielen gibt es sowieso einen Gesetzesvorbehalt, über andere Fälle muß dann das Verfassungsgericht entscheiden. Alles kein Grund, an der FDGO herumzuspielen. In den vergangenen Jahren war da die Politik eher zu eifrig.