Da meldet jeder Hans und sein Hund alles mögliche und bei 4,2 Milliarden Impfdosen ist die Menge an Meldungen völlig nachvollziehbar.
Nicht meldepflichtig sind hingegen Impfreaktionen (10, 15, 16). Hierunter werden insbesondere kurzzeitige vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind, verstanden, zum Beispiel: Für die Dauer von einem bis drei Tagen (gelegentlich länger) anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle, Fieber unter 39,5 °C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten sowie im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer „Impfkrankheit“ (ein bis drei Wochen nach der Impfung). Krankheitserscheinungen, denen „offensichtlich“ eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt, sind ebenfalls nicht meldepflichtig (10, 16).