Sir Henry I. schrieb am 25.11.2021 13:20:
P.S. So lange die Experimentalplörre keine reguläre Zulassung hat, ist es eine Experimentalplörre.
Sie hat eine Zulassung, sonst würde sie bei uns nicht verimpft, und sie hat wohl in den meisten Ländern dieser Erde eine Zulassung. Was Du als experimentell einstufst, interessiert im Gesetzgebungsverfahren keinen Menschen. Der Rechtsweg steht Dir übrigens offen, sieh es also mit Ruhe.