alt_und_naiv schrieb am 25.11.2021 13:34:
Sir Henry I. schrieb am 25.11.2021 13:20:
P.S. So lange die Experimentalplörre keine reguläre Zulassung hat, ist es eine Experimentalplörre.
Sie hat eine Zulassung,
Sie hat eine bedingte Zulassung in der EU und die Phase III Studien sind erst im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Phase III Studien sind im Übrigen die klinischen Studien - mit die wichtigsten im Zulassungsverfahren überhaupt. Von einer regulären Zulassung nach Gesetz sind wir weit entfernt!
sonst würde sie bei uns nicht verimpft,
Doch, mit der Notzulassung [Beamtendeutsch: bedingte Zulassung].
und sie hat wohl in den meisten Ländern dieser Erde eine Zulassung.
Hat sie nicht. Überall nur die Notzulassung, da die Kriterien für eine Zulassung von Biontech/Pfizer bisher nicht erfüllt wurden.
Was Du als experimentell einstufst, interessiert im Gesetzgebungsverfahren keinen Menschen.
Oh doch, das wird interessieren und zwar gewaltig. Denn damit stellt sich die Haftungsfrage.
Der Rechtsweg steht Dir übrigens offen, sieh es also mit Ruhe.
Ich brauche keinen Rechtsweg! Ich lasse mich nicht mit der Experimentalplörre spritzen, genausowenig wie ich meine Kinder damit spritzen lasse. Sollen sie doch versuchen, meine Familie und mich zu holen und zu zwingen!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.11.2021 18:02).