Sir Henry I. schrieb am 25.11.2021 18:03:
alt_und_naiv schrieb am 25.11.2021 13:30:
Sir Henry I. schrieb am 25.11.2021 13:18:
alt_und_naiv schrieb am 25.11.2021 12:59:
Im Falle einer gesetzlichen Impfpflicht liegen
- keine Zwangsexperimente an Menschen und
- keine Zwangssterilisationen vor.
Wo siehst Du eine Anwendbarkeit des Nürnberger Kodex?Was faselst Du denn von Zwangssterilisationen? Ist das überhaupt das Thema? Und ja, es ist ein Zwang zur Teilnahme an einem Experiment, so lange die s.g. "Impfstoffe" nicht regulär gemäß der gesetzlichen Vorgaben zugelassen sind! Punkt!
Die Impfstoffe sind zugelassen, Punkt.
Bedingt! Ansonsten erbringe den Nachweis, dass sie regulär zugelassen sind. Danke!
Der Rechtsweg steht Dir offen, schließlich sind wir ein Rechtsstaat.