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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Falsch - wir hatten bis 1976 Impfpflicht bei den Pocken - völlig konform ...

von-wegen-KB schrieb am 25.11.2021 08:38:

Eine Impfpflicht würde zwangsläufig zu Verfassungsklagen derjenigen führen, die diese Impfung ablehnen. Artikel 2 GG, der die körperliche Unversehrtheit garantiert ist vor allem ein Artikel zum Schutz des Individuums gegenüber dem Staat und staatlichen Eingriffen.

Da die Nebenwirkungen der m-RNA Genimpfungen jedes bisher gekannte Maß an Nebenwirkungen von Impfungen weit übersteigt*, dürfte schon dieser Einwand eine allgemeine Impfpflicht in Frage stellen.

Weiterhin wäre zu begründen, warum diese Impfung ein geignetes, verhältnismäßiges und das mildeste Mittel ist, das zur Wahl steht. Nachdem es nun Medikamente zur erfolgreichen Verhinderung schwerer Verläufe gibt und die Situation durch die Impfung von ca.70% der Bevölkerung nicht besser, sondern noch schlimmer ist als zu der Zeit, da 100% ungeimpft waren, dürfte eine solche Begründung schwer werden.

Natürlich muss man bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht politisch besetzt wurde mit einem Merkel treuen Rechtsanwalt, der niemals das Richteramt ausgeübt hat und auch kein Verfassungsrechtler ist. Doch ob der in der Lage ist, Artikel 2GG so zu verbiegen, das wird sich zeigen. Für eine Grundgesetzänderung brauchte es bisher immer noch eine 2/3 Mehrheit, wobei eine Änderung von Art.2 GG ein schon ungeheuerlicher Vorgang in unserem Staat wäre.

Meines Erachtens ist auch die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht Teil der Panikstrategie, die von der Regierung seit Beginn betrieben wurde.** Man will den Impfzwang und die Impfnötigung maximal steigern, auch indem man unseriöse Szenarien in den Raum stellt, auch wenn man damit explizit schon gegen Wertenormen der EU verstößt. ***

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* https://report24.news/who-bestaetigt-offiziell-covid-impfung-ist-gefaehrlich-wie-keine-andere/

** https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/schockwirkung-erzielen-wie-ein-germanistik-doktorand-und-mao-bewunderer-aus-lausanne-zum-corona-berater-der-deutschen-regierung-wurde-ld.2105084

*** Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht
vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht- Impfwunsch diskriminiert wird

... mit dem Grundgesetz.

Die Nebenwirkungen bei der Pockenschutzimpfung waren nicht ohne. Kinder wurden zweimal - mit einem Jahr und mit 12 Jahren - geimpft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pockenimpfstoff#Nebenwirkungen

https://de.wikipedia.org/wiki/Myokarditis also Herzmuskelentzündung war bei jeder 2000sten Pocken Impfung => 500 Fälle auf eine Million Impfungen.

Bei der mRNA Impfung sind es um die 30 Fälle / Million

https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/fact-sheet/details/news/myokarditis-nach-covid-19-impfung-haeufigkeit-und-risiko/

https://de.wikipedia.org/wiki/Impfpflicht#Pockenschutzimpfung

Und Impfflicht ist auch in Demokratien weit verbreitet

https://de.wikipedia.org/wiki/Impfpflicht#L%C3%A4nder_mit_allgemeiner_Impfpflicht

Und im Artikel 2 GG steht auch:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Einfach mal das fettgedruckte Lesen. Beschliesst der Bundestag ein Impfgesetz, dann wirkt auch Art 2 GG nur begrenzt dagegen.

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