MasterDust schrieb am 25.11.2021 11:01:
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Der Punkt ist doch der, dass die Grundlage der Impfpflicht ursprünglich mal war, dass ein Fremdschutz vorliegt. Das ist ja nun nicht der Fall.
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Es gab einige Urteile in Bezug auf Umweltschutz, auch das von Den Haag, in denen mit einer indirekten Schädigung argumentiert wird. Von daher liegt es von juristischer Seite nahe, Fremdschutz auch darin zu sehen, dass Geimpfte, da sie anteilig deutlich seltener schwer erkranken, das Gesundheitssystem auch weniger belasten, und somit weniger dazu betragen wenn andere notwendige Behandlungen nicht vorgenommen werden können.