MasterDust schrieb am 25.11.2021 11:57:
stebac schrieb am 25.11.21 11:26:
MasterDust schrieb am 25.11.2021 11:01:
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Der Punkt ist doch der, dass die Grundlage der Impfpflicht ursprünglich mal war, dass ein Fremdschutz vorliegt. Das ist ja nun nicht der Fall.
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Es gab einige Urteile in Bezug auf Umweltschutz, auch das von Den Haag, in denen mit einer indirekten Schädigung argumentiert wird. Von daher liegt es von juristischer Seite nahe, Fremdschutz auch darin zu sehen, dass Geimpfte, da sie anteilig deutlich seltener schwer erkranken, das Gesundheitssystem auch weniger belasten, und somit weniger dazu betragen wenn andere notwendige Behandlungen nicht vorgenommen werden können.
Somit wird eher der Staat fremdgeschützt. Nun kann man versuchen.
Ebenso wie gerade versucht wird Artikel 2 GG als Begründung einer Impfpflicht heranzuziehen.
Das Gesundheitssystem ist nicht der Staat. Aber es macht durchaus Sinn, wenn der Staat dafür sorgt, dass es weiter funktioniert, um Schaden für Menschen die darauf angewiesen sind abzuwenden. An anderer Stelle könnte er von meiner Seite allerdings auch mehr dafür tun - Stichwort bessere Arbeitsbedingungen etc.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schließt das Recht auf Gesundheit ein und ist nicht auf Eingriffe wie Spitzen beschränkt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.11.2021 12:34).