Wenn das mit der Verfassung vereinbar ist...
was für eine Verfassung? Du meinst wohl "Gesetz", also Grunzgesetz, und dort gleich den Artikel 1 von wegen Würde und so? Tja, alles nur noch eine Sache der Auslegung bzw. des "Geschehens" des Gesetzgebers! Es gilt, möglichst flexibel und anpassbar zu sein, denn alles ist je nach Lage parlamentarisch "verhandelbar"!+o(