JohnGeorge24 schrieb am 25.11.2021 10:23:
Impfverweigerer haben so gesehen kein Recht auf Behandlung von durch die Impfung vermeidbaren Krankheiten. Es wäre ein Gnadenakt, der nicht zu Lasten der Impfwilligen gehen darf.
Was Du vorschlägst, ist ethisch nicht zu vertreten. Es gibt auch keinen schwerwiegenden Sachzwang, mit dem man ein solches Verhalten rechtfertigen könnte.