Bei Verstoß 25.000€ Strafe. Welcher Arzt macht das???
Das betrifft aber wiederum ALLE Impfungen, Tetanus, Diphtherie, Covid19.
Somit hat es keinen Einfluss auf Meldehäufigkeit.
Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig.