Dafür hat unser Grundgesetz eine klar bestimmte Rechtsgrundlage in Art. 20 Abs. 4 GG.
Übrigens sind es Art.1 GG und dieser Art. 20 GG, die eine Unveränderlichkeitsgarantie haben und auch mit 2/3 Mehrheit nicht geändert werden können!
Dafür hat unser Grundgesetz eine klar bestimmte Rechtsgrundlage in Art. 20 Abs. 4 GG.
Übrigens sind es Art.1 GG und dieser Art. 20 GG, die eine Unveränderlichkeitsgarantie haben und auch mit 2/3 Mehrheit nicht geändert werden können!