von-wegen-KB schrieb am 25.11.2021 09:15:
Dafür hat unser Grundgesetz eine klar bestimmte Rechtsgrundlage in Art. 20 Abs. 4 GG.
Übrigens sind es Art.1 GG und dieser Art. 20 GG, die eine Unveränderlichkeitsgarantie haben und auch mit 2/3 Mehrheit nicht geändert werden können!
Art.20 Abs.4 ist ein "Siegerartikel". Hat das Volk mit seinem Widerstand Erfolg, ist es vollkommen egal, was der Artikel sagt, denn kein Gericht wird sich gegen das Volk stellen und den Widerstand verurteilen. Hat das Volk keinen Erfolg, wird dem Volk erklärt, dass nicht alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden, wie im Art.20 Abs.4 festgelegt.