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  • Rundulator

mehr als 1000 Beiträge seit 07.12.2019

Seit dem 24.11.2021 gilt die 3G-Regel auch für Firmen.

Nachtrag
Ich'habe da folgend ein theoretisches Konstrukt.

Deutschland und seine ungeimpften Solo-Selbstständige und "ICH AG".
Wenn diese Einzelkämpfer nun ein Büro angemietet haben und 3/2G einhalten müssen,
müssten sie sich selbst aus dem Büro/Arbeitsplatz werfen.
D.h. sie können/dürfen ihre Selbstständigkeit nicht weiter ausüben, ansonsten müssten sie eine Selbstanzeige durchführen.
Können diese nun ihre angenommenen Verluste steuerlich geltend machen?
Inkl. Miete auf Null setzen.

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