Nachtrag
Ich'habe da folgend ein theoretisches Konstrukt.
Deutschland und seine ungeimpften Solo-Selbstständige und "ICH AG".
Wenn diese Einzelkämpfer nun ein Büro angemietet haben und 3/2G einhalten müssen,
müssten sie sich selbst aus dem Büro/Arbeitsplatz werfen.
D.h. sie können/dürfen ihre Selbstständigkeit nicht weiter ausüben, ansonsten müssten sie eine Selbstanzeige durchführen.
Können diese nun ihre angenommenen Verluste steuerlich geltend machen?
Inkl. Miete auf Null setzen.