Das herumreiten auf der Sterilen Immunität nervt nur noch.
Es geht darum schwere Verläufe zu vermeiden.
Es diskutiert ja auch keiner mehr über die Gurtpflicht, weil der Gurt nicht zu 100 % einen tödlichen Autounfall vermeidet.
Die Arbeitgeber können leicht Prozesse aufsetzen, die das digitale Impfzertifikat prüfen.
Es müssen durch die Personalverwaltung so viele Dinge geprüft und verwaltet werden, da kommt es auf ein neues Merkmal nicht an.
Sollten Arbeitnehmer dies fälschen und gefälschte Impfpässe verwenden, um ein digitales Impfzertifikat zu erlangen, begehen sie jetzt schon eine Straftat.
Und damit kann eine Kündigung durch den AG verbunden sein.
Andere Institutionen wie Schulen, Universitäten, Pflegeeinrichtungen können mit einbezogen werden.
Das Masernschutzgesetz ist eine Blaupause für die Logik.
Für welche Erwachsenen gilt die Impfpflicht?
Für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen „Gemeinschaftseinrichtungen“. Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Auch die Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind. Auch hier gilt die Übergangsfrist bis Juli 2021.
Was gilt für Kinder?
Die Impfpflicht gilt für so gut wie alle - ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr. Bei Neueintritt in Kita oder Schule müssen die Eltern ab dem 1. März vorweisen, dass der Nachwuchs geimpft ist.
https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/masernimpfpflicht-ist-in-kraft-getreten-was-sich-jetzt-aendert/
Diese Logik einfach ausweiten und anpassen und für die Allgemeinheit anwenden.