Wie lange der Schutz der dritten Auffrischungs- oder Boosterimpfung bei welchen Impfstoffen anhält, ist noch unbekannt und wird sich erst herausstellen.
Man sollte vielleicht auch noch Folgendes anfügen: bei allen zitierten Studien über die Schutzwirkung der Impfung geht es ausschließlich um die Schutzwirkung für die eigene Gesundheit. In keiner der Studien (und in keiner vorher) wurde überhaupt die Frage überprüft, die derzeit im Mittelpunkt der ganzen Impfpflicht-Diskussion steht, nämlich der Schutz für andere durch eine signifikant verringerte Infektiosität. Zu dieser Frage hat es noch nie irgendeine belastbare Studie gegeben und zu dieser Frage gibt es unverändert keine, egal was das RKI behauptet. Genau diese Schutzwirkung für andere ist aber die Grundlage aller 2G/3G/Impfpflicht-Diskussionen. Wir sind heute in der gleichen Situation wie vor einem Jahr, weil "die Politik", unterstützt durch Talkshow-Virologen und "die Medizin" generell, ganz einfach ohne jeglichen Beweis angenommen hat (und annehmen wollte), dass es diese zeitlich unbegrenzte Schutzwirkung für andere gibt und daher 2G-Modelle ohne Testung zugelassen hat. Nicht die Ungeimpften waren das Problem (die wurden ja ständig getestet), die ungetesteten Geimpften waren es.
Zur Schutzwirkung für die dritte oder vierte oder fünfte etc Impfung wird ein Naturwissenschaftler auf der Basis des gesicherten Wissens annehmen: für den Geimpften selbst wird die Schutzwirkung maximal so lange anhalten wie die erste/zweite Impfung, also ein paar Monate. Eine Schutzwirkung für andere wurde bisher nicht gefunden und belegt, weshalb es keinen Grund gibt anzunehmen, dass dies bei einer zukünftigen Impfung anders sein wird. Eine Impfpflicht ist daher staatlich angeordnete Körperverletzung. Ich habe inzwischen aber wenig Zweifel, dass die Gerichte und insbesondere das BVerfG auch diese Körperverletzung mit der Begründung billigen werden, dass die Regierung sagt, dass sie notwendig ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.11.2021 09:11).