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  • solteen

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

§ 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

Wann werden die ersten Querdenker und AfD'ler angezeigt?

§ 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.12.2020 08:49).

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