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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: § 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheit

Da du ja HiV ansprichst, leg ich einen drauf.
Du kannst keinen HiV positiven anzeigen, der nichts von seiner Infektion wusste/weiss.

Und an den TE - vorsicht bei solchen Äusserungen

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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