Da bist Du leider auf juristische Scharlatane reingefallen. Naja, wenn die Meldung von "Journalistenwatch" kommt, wundert mich das aber auch nicht.
Offenbar schaffen es diese "Anwälte für Aufklärung" ja nicht einmal zur Erkenntnis, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin keine Anfragen von Abgeordneten beantwortet, sondern dass dies der Senat von Berlin macht:
"Aussage des Abgeordnetenhauses Berlin auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe:
„Soweit es auf das Vorhandensein „vermehrungsfähiger Viren“ ankommt: ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem „vermehrungsfähigen“ und
einem „nicht-vermehrungsfähigen“ Virus zu unterscheiden?“ Schriftliche Antwort des Abgeordnetenhauses: „Nein“.
Antwort des Abgeordnetenhauses Berlin vom 30.10.2020, Drucksache 18/25 212 ".
Das ließe sich übrigens auch in wenigen Minuten selbst rausfinden, wenn man nicht irgendwelchem Quatsch glaubt, der auf rechten Hetzseiten gepostet wird:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25212.pdf
Von diesen "Anwälten" würde ich mich nicht einmal für Strafzettel wegen Falschparken vertreten lassen.