Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Re: Strafbare Nötigung

D.o.S. schrieb am 16.12.2020 22:22:

DeinFreundRa schrieb am 16.12.2020 21:51:

Da kann es erstens keine Impflicht geben. Zweitens ist so eine Impfung bei Anwendung von Zwang eine schwere Körpferverletzung.

Bei dieser Faktenlage dürfte ebenfalls bereits das Androhen von Nachteilen für nicht Geimpfte den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

Androhung? Faktisch schon Teil des Programms "gesellschaftlicher Druck". Wenn du nicht impfen willst und deshalb, im Gegensatz zu Geimpften, nur noch mit Mundschutz unter die Leute darfst, wenn dir der Zutritt zu Kinosälen, Konzerthallen und Events verwehrt wird, wenn du nicht mehr mit Bus und Bahn reisen darfst, geschweige denn, fliegen, wenn du ohne Impfung keine Arbeit mehr bekommst ... was dann?

Dann wird gegen Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verstoßen, den ich hiermit zitiere:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Hervorhebungen von mir. Es ist eine POLITISCHE Entscheidung, die Impfung abzulehnen und es DARF keine Benachteiligung geben.

Bin gespannt, wann an manchem Ortseingang folgende geschichtsträchtige Zeilen stehen werden und die Maske zum Kainsmal wird: "Ungeimpfte sind hier unerwünscht."

Bewerten
- +
Ansicht umschalten