auch nur großes Getöse mit nix dahinter ist. Ich befürchte, aufgrund der bisherigen Erfahrungen, Zweiteres, denn die Aussicht auf Arbeitslosigkeit, nie mehr in den Urlaub fahren oder sonstige Einschränkungen werden beim Gros alle Bedenken beiseite schieben. Wie gerne würde ich nicht Recht behalten, aber §20 Abs 6 IfSG ist schon aufgrund seiner Formulierung so dehnbar, dass die bereits jetzt alles machen können.