Bei einer ordentlichen Zulassung durch die EMA haftet der Hersteller des Impfstoffes für Impfschäden.
In den Lieferverträgen zwischen Impfstoffhersteller und BRD steht aber eine Haftungsausschlussklausel drin.
Welches Recht gilt denn dann im Falle eines Impfschadens?
Es ist doch klar, dass sowohl der Hersteller als auch der Staat die Verantwortung von sich weisen und dem jeweils anderen zuschustern werden wird und der Impfling dann in die Röhre schaut und langwierige und teure Prozesse führen muss.
Die Versicherungen werden natürlich jahrelang auch nichts bezahlen, so dass sich der Impfgeschädigte verschulden muss, wodurch er dann seine Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen kann und nur noch die Notversorgung bekommt, weswegen er dann frühzeitig verstirbt und sowohl Hersteller, wie Versicherung und Staat sich den Schadenersatz dann sparen können.