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  • DJ Holzbank

mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.2011

Re: Natürlich nicht...

kruziform schrieb am 14.11.2019 21:50:

Das Bolivianische Volk hat durch das Referendum vom 25. Januar 2009
dem Projekt der Politischen Verfassung des Staates zugestimmt, das am
15. Dezember 2007 von der verfassungsgebenden Versammlung dem Nationalkongreß vorgelegt wurde, mit den vom Nationalkongress festgelegten
Anpassungen. Durch den Willen des Volkes wird folgendes verkündet:

Wie ist das denn so mit Verfassungen... Sollten die gelten oder nicht oder nur wenn es einem paßt?

Die Mandatszeit der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Staates beträgt fünf Jahre, es ist eine
einzige Wiederwahl in Folge möglich.

Oder soll wieder getrickst werden?

mfg, kruziform

Es ist "getrickst" worden, denn wie Sie sich wohl vorstellen können enthält die bolivianische Verfassung keine Regelung, derzufolge die Armeeführung für die Amtsenthebung von Präsidenten zuständig ist.

Dass die Stellvertreterin der stellvertretenden Senatspäsidentin sich zur Präsidentin befördern kann steht natürlich ebenso wenig in dieser Verfassung.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.11.2019 23:16).

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