DJ Holzbank schrieb am 14.11.2019 23:13:
Es ist "getrickst" worden, denn wie Sie sich wohl vorstellen können enthält die bolivianische Verfassung keine Regelung, derzufolge die Armeeführung für die Amtsenthebung von Präsidenten zuständig ist.
Die Armeeführung hat Morales "des Amtes enthoben"? Das ist mir neu. Mir ist im Gedächtnis, er hätte selbst auf das Amt verzichtet.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/bolivien-praesident-evo-morales-kuendigt-ruecktritt-an-a-1295808.html
Er habe dem Parlament ein Rücktrittsschreiben geschickt, sagte der linke Staatschef in einer Fernsehansprache. "Unser großer Wunsch ist es, dass der soziale Frieden wiederkehrt", sagte er. Auch sein Vizepräsident Álvaro García Linera trat zurück.
Natürlich spielt die Armeeführung dabei eine Rolle. Sie hat ihm halt die Unterstützung verweigert und sich gegen ihn ausgesprochen (wie auch große Teile der Polizei). Aber "enthoben" hat er sich schon selbst.
In Südamerika ist es ja fast überall so: Wenn der Präser die Armee nicht genug mit großzügigen Vergünstigungen pampert (Venezuela et al.), dann läßt sie ihn im Zweifelsfall fallen.
Wichtig vor allem, wenn der Präser (ob nun links/rechts/odersonstwas) Langzeitherrscher spielen will. Da spielt dann die glorreich vom Volk abgesegnete Verfassung nur noch die Nebenrolle.
Dass die Stellvertreterin der stellvertretenden Senatspäsidentin sich zur Präsidentin befördern kann steht natürlich ebenso wenig in dieser Verfassung.
Das hat niemand behauptet. Aber was genau soll das jetzt wie relativieren?
Nachtrag:
Jeanine Áñez ist/war zweite Vizepräsidentin des bolivianischen Senats. Und somit die nächste in der "Erbfolge", da die anderen hingeworfen haben.
Man sollte schon etwas genauer sein.
mfg, kruziform
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.11.2019 21:47).