Propeller15 schrieb am 15.03.2021 16:59:
Der Begriff Rassismus kommt im Grundgesetz gar nicht vor.
Rasse kommt schon vor.
Stimmt. Das ändert aber nichts an meiner Aussage.
Verbot der Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund konkret benannter Sachverhalte. Das steht im Grundgesetz.
Der Diskurs hat sich seit 1949 darüber geändert.
Der Diskurs hat dieses Verbot nicht annulliert.
Wenn man die Bedeutung der im Gesetz genannten Begriffe ändern kann, dann ändert das Machtstrukturen, ohne dass sich das im Gesetz niederschagen muss.
Um Strukturen zu ändern müsste dies eine höchst drastische Bedeutungsveränderung sein. Aber auch, wenn man dies als dynamisches System auffasst, was wohl realistisch ist, so bedeutet dies lediglich, dass die Methoden zu Kontrolle und Begrenzung von Macht auf solche Entwicklungen adäquat reagieren müssen.
JHR