frickelbert schrieb am 15.12.2018 11:08:
Frau Butina wurde wochenlang in Isolationshaft gehalten. Gemaess ihrem Anwalt wurde sie auch regelmaessig am Schlafen gehindert. Folteraehnliche Zustaende.
Gestaendnisse die unter solchen Umstaenden erpresst wurden sind wertlos und menschenrechtswidrig. Nicht, dass das in den faschistischen Staaten von Amerika eine Rolle spielen wuerde.
Grenzfall. In russischen Medien ist von "Folter" nichts zu lesen, auch nicht von Schlafentzug, wohl aber von "unanemessener Unterbringung" (was de facto Bedingungen für Schwertstverbrecher sind, aber im engeren Sinne keine Folter, wohl aber sehr unangenehm und einschränkend, also knapp grenzwertig.).