xj12 schrieb am 05.09.2024 12:52:
Björn Höcke muss also Argumente oder Beweise liefern, dass sein Irrtum unvermeidlbar war. Das Gericht würdigt dann die Gesamtumstände.
Nein. Das Gericht muss beweisen, dass Höcke davon gewusst hat.
Die Urteilsbegründung war dann so in etwas " Man glaubt ihm nicht".
Was ich zitiert habe, war nicht meine persönliche Meinung, sondern §17 StGB. Björn Höcke konnte nicht darlegen, dass sein Irrtum unvermeidbar war.
Quelle TAZ
Gähn! Lies doch lieber die Urteile des BGHs dazu.
Ach ja: Höcke hat als Beweis sein Lehrbuch aus der Universität und das Lehrbuch welches er als Lehrer verwendet hatte vorgelegt.
In beiden wird Alles f D nicht erwähnt.
Und es wird auch nicht im Walt Disney's Lustigem Taschenbuch, Bd. 114, erwähnt. Damit ist die Unvermeidbarkeit natürlich hinreichend dargelegt. Klarer Fall!
MfG
Mr Hardware