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225 Beiträge seit 20.07.2023

Re: Stand die Machtergreifung und Gleichschalutung im Wahprogramm der NSDAP?

Flintix schrieb am 05.09.2024 11:56:

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 05.09.2024 11:50:

Flintix schrieb am 05.09.2024 11:43:

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 05.09.2024 11:35:

Es ist so "allgemein bekannt", dass vor der Anklage gegen Höcke kaum einer wusste, dass es sich um eine verbotene SA Parole handelt.

Was allerdings nicht ausschließt, das Höcke es gewusst hat und ganz bewusst damit gespielt hat, oder?

Nein, ausschließen kann man das nicht. Aber ich kann nicht in Herrn Höckes Gedanken blicken. Daher weiß ich nicht, was er wusste und was nicht. Ich persönlich wusste es vor der Anklage gegen Herr Höcke nicht.

Ich weiß es natürlich auch nicht, ich kann aber Vermutungen aufgrund anderer Äußerungen anstellen und Höcke ist halt durchaus dafür bekannt eine NS nahe Rehtorik zu verwednen, NS geschichtsrevisionistische Ansichten zu verbreiten und auch noch Geschichtslehrer ist.
Ich kann da nur zum Schluß kommen das er das ganz bewußt gemacht hat, in dem wissen das kaum einer weis das das verboten ist.

Höcke hin oder her (er wird es gewusst haben) beweisen kann man es nicht, also "In dubio pro reo" Und wenn es sicher 95% der Bevölkerung nicht wussten, nicht wissen konnten, dass die Parole verboten ist, dann ist das Bestimmtheitsgebot nicht erfüllt. "Nulla poena sine lege"
Rechtsstaatlicher Grundsatz, dass Gesetze ausreichend bestimmt sein müssen (Art. 20 III GG)
Aber um die Verfassung schert sich sowieso kaum noch einer.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.09.2024 18:23).

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